Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ELBTAL Schornsteinfeger GmbH
Inkraftgetreten mit Eintragung in das Handelsregister am 06.12.2019; Stand 01.01.2023Firmensitz: Straße des 17. Juni 25(Gebäude 118)01257 DresdenTel. +49 (351) 84 222 455Fax +49 (351) 84 222 453E-Mail: info[at]elbtal-schornsteinfeger.deGerichtsstand:Dresden Handelsregister: Amtsgericht Dresden HRB 39503 USt. ID-Nr.:DE327386297Steuer-Nr.: 203/108/15250
1. Geltung der Bedingungen
1.1UnsereLieferungen,LeistungenundAngeboteerfolgenausschließlichaufgrunddieserGeschäftsbedingungen.Diesegelten somitauchfürallekünftigenGeschäftsbeziehungen,auchwennsienichtnochmalsausdrücklichvereinbartwerden.Spätestens mitderEntgegennahmederWareoderLeistunggeltendieseBedingungenalsangenommen.Abweichende Geschäftsbeziehungen des Kunden gelten nur dann als vereinbart, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.1.2AllesonstigenVertragsabredensowieAbweichungenundErgänzungenzudiesenGeschäftsbedingungenbedürfenzuihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Angebot, Auftragsbestätigung und Vertragsschluss
2.1Unsere Angebotesindfreibleibendundunverbindlich.MaßangabenodersonstigeLeistungsdaten,Produktbeschreibungenin Prospekten,ZeichnungenundMusternsindnurannäherndmaßgebend,soweitihreVerbindlichkeitnichtausdrücklichschriftlich vereinbartwird.DieindenVertragsunterlagen,insbesondereAngebotenundAuftragsbestätigungenenthaltenenAngabenund LeistungsmerkmalestehenimDienstederVerwendungseignungdesKaufgegenstandes,sofernsienichtausdrücklichals sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung bezeichnet werden. 2.2Aufträgegeltenerstdannalsangenommen,wennsievonunsschriftlichbestätigtoderausgeliefertund/oderberechnet wordensind.UnterbleibtimEinzelfalleineAuftragsbestätigungdurchunserUnternehmenundwirdderAuftraggleichwohl ausgeführt,soistfürseinenInhaltderschriftlicheAuftragdesBestellersmaßgebend.Lediglichmündliche,telefonischeoder fernschriftlicheBestellungenbedürfen,vorbehaltlichSatz1,zuihrerWirksamkeitgrundsätzlichderschriftlichenBestätigung.Bei solchen Bestellungen trägt der Besteller Gefahr und Kosten etwa entstehender fehlerhafter Fertigungen und Leistungen. 2.3MitderVersendungderAuftragsbestätigungerfolgtgleichzeitigdieFreigabefürdieFertigung.Beietwaigen Auftragsänderungenoder AnnullierungennachdiesemZeitpunktgehendaherdievonunsaufgewendetenKostenzuLastendes Bestellers. 2.4 AufträgeundVerträgefürSchornsteinfegerarbeitengelten,wennim Auftrag/Vertragnichtandersbestimmt,füreinJahr.Sie verlängernsichjeweilsumeinJahr,wennnichtvoneinerderVertragsparteieneinMonatvorAblaufderAuftrag/Vertrag gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 2.5Bei AufträgenfürSchornsteinfegerarbeitenhatderKundefüreinenungehindertenundsicherenZugangzudenbetreffenden Feuerungsanlagen nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften Sorge zu tragen.
3. Preise
3.1 Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%) und sind in EURO ausgewiesen. 3.2BeiSchornsteinfegerarbeitenerfolgt,wennnichtandersausgewiesen,dieVergütungderTätigkeitengemäßdembeider Vertragsunterzeichnungbeiliegendembzw.beimündlicherAuftragserteilungzumZeitpunktderArbeitsausführunggültigem Leistungskatalog.DieserLeistungskatalogdes Auftragnehmers(AnlageC)istausgewiesenin Arbeitsminuten= Arbeitswerte.Die Summeder ArbeitswertejeGebäude/Nutzungseinheitwirdmultipliziertmitdemjeweilsaktuellem Arbeitswertepreis=Nettopreis. Hinzu addiert wird die gesetzliche Mehrwertsteuer = Bruttopreis.3.3BeijährlichwiederkehrendenTätigkeitenkönnenPreisänderungenabdemFolgejahrnurimZugederjährlichenAnpassung andievomBundeswirtschaftsministeriumherausgegebenenjährlichenPreissteigerungsraten,inderentsprechendenHöhe, erfolgen.DiePreisänderungerfolgtauchbeiPauschalpreisendurch AnpassungdeszuGrundeliegenden Arbeitswertepreisesim Folgejahr,aufgerundetaufeinenganzenCent.GesonderteInformationenüberweitergehendePreisanpassungenerfolgennur dannanden Auftraggeber,wenndiesenacheinemJahrüber3%,nachzweiJahrenüber6%odernach3Jahrenüber9%über dem Arbeitswertepreis der letzten Vergütung liegen.3.4 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 3.5FürdieErstellungvonZweitausfertigungenvonBescheinigungen,Rechnungenetc.(ohneBeglaubigung)wirdeine Aufwandspauschale von 5,00 € zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer je Dokument berechnet.
4. Ausführung, Lieferung, Leistungszeit
4.1VereinbarteTermineoderFristengeltenalsunverbindlich,soweitsienichtausdrücklichundschriftlichalsverbindlich vereinbartwerden.SoweitnichteinFixterminfürdieAusführungoderLieferungvereinbartwurde,liegtVerzugerstdannvor, wenn schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. 4.2Ausführungs-,Liefer-undLeistungsverzögerungenaufgrundhöhererGewaltundaufgrundvonEreignissen,diedem AuftragnehmerdieAusführungoderLieferungnichtnurvorübergehendwesentlicherschwerenoderunmöglichmachen-hierzu gehöreninsbesondereStreik, Aussperrung,behördliche Anordnungen,usw.,auchwennsiebei AusführungoderLieferantendes AuftragnehmersoderderenUnterlieferanteneintreten-hatderAuftragnehmerauchbeiverbindlichvereinbartenFristenund Terminennichtzuvertreten.Sieberechtigenden Auftragnehmeroder Auftraggeber,dieLieferungbzw.LeistungumdieDauerder Behinderungzzgl.einerangemessenenAnlaufzeithinauszuschiebenoderwegendesnochnichterfülltenTeilsganzoder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 4.3DauertdieBehinderungimSinnedesAbsatzes2längerals3Monate,istderAuftraggebernachangemessener Nachfristsetzungberechtigt,hinsichtlichdesnochnichterfülltenTeilsvomVertragzurückzutreten.VerlängertsichdieLieferzeit oderwirdderAuftragnehmervonseinerVerpflichtungfrei,sokannderAuftraggeberhierauskeineSchadensersatzansprüche herleiten.DerAuftragnehmerkannsichaufdieinAbsatz2genanntenUmständejedochnurberufen,wennerdenAuftraggeber unverzüglich hiervon benachrichtigt. 4.4SofernwirdieNichteinhaltungverbindlichzugesagterFristenundTerminezuvertretenhabenoderunsinLieferverzug befinden,kannder AuftraggebervomVertragzurücktreten.EineSchadensersatzpflichtwirdausdrücklichausgeschlossen,essei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen. 4.5DerAuftragnehmeristzuTeillieferungenjederzeitberechtigt,esseidenn,dieTeillieferungistfürdenAuftraggebernichtvon Interesse.4.6DieEinhaltungderLiefer-undLeistungsverpflichtungendesAuftragnehmerssetztdierechtzeitigeund ordnungsgemäßeErfüllungderVerpflichtungendesAuftraggebers,insbesonderedenAusgleichfälligerZahlungen-auchaus anderenBestellungendesAuftraggebersbeimAuftragnehmer-voraus.KommtderAuftraggeberinAnnahmeverzug,istder Auftragnehmerberechtigt,ErsatzdesihmentstandenenSchadenszuverlangen;mitEintrittdesAnnahmeverzugsgehtdie Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs des Kaufgegenstandes auf den Auftraggeber über. 4.7RücksendungenvonWarensindausreichendfrankiert,ineinwandfreiemZustandundmitOriginalrechnunganunszurückzu senden. Sendungen die "unfrei" an uns zurückgeschickt werden, werden von uns nicht entgegengenommen. 4.8. Für beauftragte Dienstleistung eventuell benötigter Baustrom und Wasser sind grundsätzlich durch den Kunden zu stellen.
5. Gefahrenübergang und Transport
5.1BeiWerk-oderWarenlieferungenerfolgtderGefahrenübergangaufdenAuftraggeber,sobalddieWareimWerkanihnoder seinenSpediteurübergebenist.BeinhaltetdervereinbarteVertragsumfangauchden TransportderWarenzum Auftraggeberoder einemvonihmbenanntenOrt(z.B.Baustelle),gehtdieGefahrbeiAnkunftderWareamvereinbartenZielortaufden Auftraggeber über und zwar bereits vor dem Abladevorgang. 5.2Die AbladungderWareamBestimmungsorterfolgtaufGefahrundaufKostendes Auftraggebers.Der Auftraggeberhatdafür zusorgen,dassbei AnlieferungderWareausreichendeEntladegeräteundEntladepersonalsowieeingeeigneterLagerplatzund dievomAuftraggebervorgeschriebenen,bzw.nachdemStandderTechnikeinzuhaltendenLagerbedingungenzurVerfügung stehen.EtwaigeMehrkosten,dieauseinerNichtbeachtungdieserMitwirkungsverpflichtungresultieren(z.B.erhöhteStandzeiten) werden von uns abgerechnet und sind vom Kunden zu erstatten). 5.3BittebeachtenSie,dassdie AuslieferungausschließlichanVersandstellenerfolgt,dieohneSondergenehmigungangefahren werdendürfenunddieverkehrstechnischsoerschlossensind,dasssiemiteinemLKWmiteinemzulässigenGesamtgewichtvon 46 t ungehindert angefahren werden können. 5.4DerAuftraggeberoderdervonihmbezeichneteEmpfängeralsseinErfüllungsgehilfeistverpflichtet,diegelieferteWarebei AnkunftaufeventuelleLieferschädenundsichtbareMängelzuüberprüfen.DieLieferunggiltalsabgenommen,wennder BestellernichtbinneneinerAusschlussfristvoneinerWochenachAnkunftderLieferungMängelrügeerhebtoderLieferschäden anzeigt.
6. Zahlungsbedingungen
6.1Soweitnichtandersvereinbart,sindunsereRechnungen14TagenachRechnungsdatumfälligundohnejedenAbzugbar oder per Überweisung frei Zahlstelle des Auftraggebers zu leisten. 6.2Wirsindberechtigt,trotzanderslautenderBestimmungendes AuftraggebersZahlungenzunächstaufdessenältereSchulden anzurechnen,wobeiwirdenAuftraggeberüberdieArtdererfolgtenVerrechnunginformierenwerden.SindbereitsKostenund Zinsenentstanden,sosindwirberechtigt,dieZahlungzunächstaufdieKosten,dannaufdieZinsenundzuletztaufdie Hauptleistung anzurechnen. 6.3EineZahlunggilterstdannalserfolgt,wennwirüberdenBetragverfügenkönnen.imFallevonSchecksgiltdieZahlungerst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Wechsel werden grundsätzlich zahlungshalber nicht angenommen. 6.4DerAuftraggeberistzurAufrechnung,ZurückbehaltungoderMinderung,auchwennMängelrügenoderGegenansprüche geltendgemachtwerden,nurberechtigt,wenndieGegenansprücherechtskräftigfestgestelltwordenoderunstreitigsind.Diese EinschränkungdesZurückbehaltungsrechtesgiltnicht,soweitdemAuftraggeberGegenansprücheausdemselben Vertragsverhältnis zustehen. 6.5WenndemAuftragnehmerUmständebekanntwerden,diedieKreditwürdigkeitdesAuftraggebersinFragestellen, insbesonderedieNichteinlösungeinesSchecksoderdieEinstellungseinerZahlungen,istderAuftragnehmer-unabhängigvon anderenVereinbarungen-berechtigt,diegesamteRestschuldfälligzustellen,auchwennSchecksangenommenwurden.Der AuftragnehmeristindiesemFallaußerdemberechtigt,VorauszahlungenoderSicherheitsleistungzuverlangen.Erbringtder AuftraggeberdieseVorauszahlungoderSicherheitsleistungnachangemessenerFristnicht,istderAuftragnehmerzum schadensersatzfreien Vertragsrücktritt berechtigt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1.BiszumEingangsämtlicherZahlungenausdemVertragbehältsichderAuftragnehmerEigentumanallengelieferten Gegenständenvor.KönnendiegeliefertenGegenständeohnewesentlicheBeeinträchtigungdesBaukörpersausgebautwerden, so verpflichtet sich der KundedemAuftragnehmerbeiNichteinhaltungdervereinbartenZahlungsbedingungen,dieDemontagedieserGegenständezu gestattenunddasdurchdenEinbaueventuellverloreneEigentumzurückzuübertragen.DieKostenderDemontagegehen zulasten des Kunden. SoweitgelieferteGegenständemitanderenGegenständenfestverbundenwerden,überträgtderKunde,sofernhierdurchForderungen oderMiteigentumentstehen,seineForderungenoderseinMiteigentumandemneuenGegenstandandenAuftragnehmer,die ELBTAL Schornsteinfeger GmbH.
8. Mängelrüge und Rechte des Auftraggebers
8.1BeiLieferungvonWarenoderProduktenhatderAuftraggeberunverzüglichnachErhaltderWaredieseaufdievertraglich vereinbarteBeschaffenheitzuüberprüfenundetwaigeMängelunverzüglich,spätestensjedochinnerhalbeinerWochenach EingangderSendung,schriftlichmitzuteilen.WirddiesePrüfungunterlassen,nichtrechtzeitigodernichtindemgebotenen UmfangdurchgeführtoderwerdenoffensichtlicheMängelnichtunverzüglichbeiunsangezeigt,sogiltdieWarehinsichtlich solcherMängelalsgenehmigt.Mängel,dieauchbeisorgfältigerPrüfunginnerhalbdervorgenanntenFristnichtentdecktwerden können,sinddemAuftragnehmerunverzüglichnachEntdeckungschriftlichmitzuteilen.ImkaufmännischenGeschäftsverkehr gelten die §§ 377, 378 HGB. 8.2BeanstandungensindschriftlichunterAngabederMängelundderRechnungsnummergeltendzumachen.Mängelrügen gegenüberunserenHandelsvertreternsindunwirksam.BeanstandeteWaredarfnurmitausdrücklichemEinverständnisdes Auftraggeberszurückgesandtwerden.MängeleinesTeilseinerLieferungführennichtzueinerBeanstandungdergesamten Warensendung. 8.3OrdnungsgemäßerhobenenundbegründetenMängelrügenwirdder Auftragnehmer-mitEinverständnisdes Auftraggebers- durchNachbesserungentsprechen.SchlagendieVersuchezurNachbesserungnachangemessenerFristfehloderwirdsievom Auftragnehmerendgültigverweigert,kannderAuftraggebernachseinerWahlHerabsetzungderVergütungverlangenodervom Vertrag zurücktreten. 8.4EineHaftungfürnormaleAbnutzungistausgeschlossen.WerdenVerwendungs-oderVerarbeitungshinweisedes AuftragnehmersnichtbefolgtoderverwendungsuntypischeÄnderungenandenProduktenvorgenommen,soentfallen Ansprüche wegenMängelderProdukte,wennder AuftraggebereineentsprechendesubstantiierteBehauptung,dasseinerdieserUmstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. 8.5MängelansprüchegegenüberdemAuftragnehmerstehennurdemunmittelbarenAuftraggeberzuundsindnurmitdem Einverständnis des Auftragnehmers abtretbar. 8.6FarbabweichungengeringenAusmaßesaufdiederAuftragnehmerkeinenEinflusshat(z.B.herstellungsbedingtoderbei Naturprodukten/ -steinen) gelten nicht als Mangel der Sache.
9. Haftung
9.1SchadensersatzansprüchesindunabhängigvonderArtderPflichtverletzung,einschließlichunerlaubterHandlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. 9.2BeiVerletzungwesentlicherVertragspflichtenhaftetderAuftragnehmerfürjedeFahrlässigkeit,jedochnurbiszurHöhedes vorhersehbarenSchadens. AnsprücheaufentgangenenGewinn,ersparte AufwendungenausSchadensersatzansprüchenDritter sowieaufsonstigemittelbareundFolgeschädenkönnennichterhobenwerden,esseidenn,einvom Auftragnehmergarantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Auftraggeber gegen solche Schäden abzusichern. 9.3DieHaftungsbeschränkungenund-ausschIüsseindenAbsätzen1und2geltennichtfürAnsprüche,diewegenarglistigen VerhaltensdesAuftraggebersentstandensind,sowiebeieinerHaftungfürgarantierteBeschaffenheitsmerkmale,fürAnsprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 9.4SoweitdieHaftungdesAuftragnehmersausgeschlossenoderbeschränktist,giltdiesauchfürAngestellte,Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
10.1FürdieseGeschäftsbedingungenunddiegesamtenRechtsbeziehungenzwischen Auftragnehmerund Auftraggebergiltdas Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung. 10.2ErfüllungsortfürsämtlicheRechteundPflichtenbeiderVertragspartneristderSitzdes Auftragnehmers,sofernsichnichtaus der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt. 10.3FürallesichausdemVertragsverhältnisunmittelbarodermittelbarergebendeStreitigkeitenwirdalsGerichtsstanddas Amtsgericht Dresden/ Landgericht Dresden in Deutschland vereinbart. 10.4Sollte(n)eineodermehrereBestimmung(en)indiesenGeschäftsbedingungenoderimRahmensonstigerVereinbarungen unwirksam sein oder werden, so ist hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.