gesetzlich vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten nach Feuerstättenbescheid
DievonIhremzuständigenBezirksschornsteinfegernachKÜOgesetzlichvorgeschriebenenÜberprüfungszyklenundeinzuhaltendenÜberprüfungszeiträumesindimFeuerstättenbescheid für Ihre Immobilie aufgeführt. SiewünscheneinverbindlichesindividuellesAngebotfürdieinIhrem FeuerstättenbescheidaufgeführtenauszuführendenSchornsteinfegerarbeiten,so kontaktieren Sie uns bitte mit einer Kopie vom Feuerstättenbescheid.
Schornsteinkehrung und Prüfung des freien Querschnitts von Abgasanlagen
ZurVermeidungvonSchornsteinbrändensindregelmäßigeKehrungenvonRauchrohrenundSchornsteinendurchden Schornsteinfegernotwendig,auchbeimodernenIsolierschornsteinenmitglattenInnenrohren,dabeiderVerbrennungvonfesten Brennstoffen(Scheitholz,BraunkohlebrikettoderPellets)immerRußundandereRückständeindenSchornsteingelangenund beiBelassendiesesRußansatzeseszumSchornsteinbrandkommenkann.BeigasförmigenundflüssigenBrennstoffenkönnen QuerschnittsverringerungenindenSchornsteinenund AbgasrohrendurchFremdkörper(Wespennester,Vögel,Äste,sogardurch Vögel„reingeworfene“Tierknochenusw.)zuAbgasrückstauunddamitzueinerGefahrfürdieHausbewohneroderzu Funktionsausfall der Heizung und damit kalten Heizkörpern und kalten Wasser führen.
Abgasmessungen an Feuerstätten
AuchdieregelmäßigeKontrollederAbgaswertebeiHeizungsanlagendurchdenSchornsteinfegerträgtnebenderSicherheit (VermeidungvonAbgasaustrittundzuhohemKohlenmonoxidgehalt)auchzurEnergieeinsparungundVerminderungder Emissionen auf ein technisch mögliches Minimum bei.
1. BImSchV - Ist Ihr Holzofen oder Kohleofen noch zulässig?
WereineFeuerstättefürfesteBrennstoffebetreibt,dievorMärz2010errichtetwurde,solltebaldhandeln,sonstdrohtseinem Kaminofen,KachelofenoderHeizkaminEndediesesJahreswomöglichdasAus.Die"ErsteVerordnungzurDurchführungdes Bundes-Immissionsschutzgesetzes"(kurz:1.BImSchV)besagtnämlich,dasshäuslicheEinzelraum-Feuerstätten,derenEinbau biseinschließlich21.März2010erfolgte,nurdannnachdem31.12.2024weiterbetriebendürfen,wennsiediedarinfestgelegten Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub einhalten.Für Feuerstätten, die vor 1995 errichtet wurden, endete die Übergangsfrist bereits am 31. 12. 2020. WennesfürIhrenOfenkeinevomOfenherstellerveröffentlichteTypprüfungsunterlagengibt,z.B.inderHKI-Datenbank,Sie IhrenKaminoderKachelofenmitHeizeinsatzbehaltenmöchtenunddiesernochineinemtechnischeinwandfreienZustandist, gibtesdieMöglichkeit,einerentsprechendenVor-Ort-MessungdurcheinendafürqualifiziertenSchornsteinfeger.Wennder Schornsteinfeger mit der zu protokollierenden Messung, die Einhaltung der am März 2010 geltenden Emissionswerte • Staubkonzentration im Abgas bis maximal 0,15 g/m³,• Kohlenmonoxidkonzentration bis maximal 4 g/m³nachweisenkann,stehteinemWeiterbetriebIhrerFeuerstättenichtsentgegen.BeiKaminöfen,Raumheizernetc.istdiese MessungdurchdenSchornsteinfegerebenfallsmöglich,allerdingsinmanchenFällenauswirtschaftlicherBetrachtungnicht sinnvoll.Wirsindentsprechendqualifiziertunddürfendiese„MessungendurcheinenSchornsteinfeger“anbieten.Ausder ErfahrungherausistmindestenseinevorherigeFeuerstättenreinigungnotwendigundvielfachaucheineErneuerungvon Türdichtungenetc.,sodassesvonunsverschiedeneKomplettangebotefürdieseMessungnach1.BImSchVdurchden Schornsteinfeger gibt.Sie wünschen eine Beratung oder ein individuelles Angebot , so kontaktieren Sie uns gern.
Überprüfung von Lüftungsanlagen
SowohlaushygienischerSichtaberauchzurReduzierungderBrandgefahrinLüftungsanlagenführenwirdieReinigungin diesenSystemennachdenFachregelndesSchornsteinfegerhandwerksdurchundbeurteilendamitdiegesamteLüftungsanlage inklusiv der vielfach vernachlässigten Luftnachströmung.