Aktuelles zum Umgang mit dem Thema Corona in unseren Betriebsabläufen;
Stand 20.03.2020
Liebe Kundinnen und Kunden,aufGrundderaktuellenSituationimZusammenhangmitderAusbreitung/VerlangsamungderAusbreitungdesCoronavirus ergreifenauchwirnachdenaktuellenEmpfehlungen/WeisungenderzuständigenBehörden(u.a.Robert-Koch-Institut, LandesdirektionSachsen)fortlaufendMaßnahmen,umdieAnsteckungsgefahrfürSieundunsereMitarbeitersogeringwie möglich zu halten.AktuellsindnebenderEinhaltungderentsprechendenBetriebsanweisungdurchunsereMitarbeiterv.a.unsereinternen Arbeitsprozesse betroffen, die in Abhängigkeit der aktuellen Gefährdungslage angepasst werden.Insbesondere betrifft dies •dieGegenzeichnungvonFormularenüberdie ArbeitsdurchführungdurchdenEigentümer/Betreiber.Seit16.03.2020wirdauf dieseGegenzeichnungverzichtetunddurchdenErledigungsvermerkunseresMitarbeitersdieArbeitsausführung dokumentiert. •dasFormblattfürdieAusführungvonSchornsteinfegertätigkeitengemäßdenFristennachdemFeuerstättenbescheid, welchesdemzuständigenbevollmächtigtenBezirksschornsteinfegerzugesandtwerdenmuss,istnurrechtsgültigmit UnterschriftdesEigentümersbzw.dessenBeauftragten,esseidenn,unsliegteineentsprechendeschriftlicheVollmacht ihrerseits vor, dass wir dies in Ihrem Auftrag ausführen dürfen.GemäßInformationdurchunsereAufsichtsbehörde,dieLandesdirektionSachsen,vom19.03.2020wurdeunsbestätigt,dassin derRegierungserklärungbishernichtfestgelegtist,dassauchderkompletteHandwerksbereichzumStillstandkommensoll.Im Gegenteil,auchineinemPandemiefall,wiederzeitinDeutschlandeingestuft,istdieSicherstellungderBetriebs-und Brandsicherheitzugewährleisten.Entsprechendsind ArbeitenzurGewährleistungderBetriebs-undBrandsicherheitnachwievor durchzuführen, so dass es keinerlei Aussetzung der Kehr- und Messpflicht im Moment gibt. EinzigeAusnahmesindanerkannteRisikogruppenmitärztlicheroderamtlichangeordneter(Quarantäne),diediesgemäß beiliegendemFormblattdokumentierenmüssen. AnderweitigeEntscheidungenseitensderLandes-oderBundesregierungliegen zum jetzigen Stand nicht vor. BeiFeuerstättenschauenundAbnahmetätigkeitennachBaurechtprüfenwireinzelfallbezogennachpflichtgemäßenErmessen, welche Arbeiten unbedingt notwendig sind, um die Betriebs- und Brandsicherheit sicherzustellen. Bitte bleiben auch Sie weiterhin gesund und gehen Sie in der Situation so achtsam wie möglich um.Ihr Team von ELBTAL Schornsteinfeger