Schornsteinfeger für Dresden, Freital und Pirna - Schornsteinkehrung in Dresden Plauen mit Blick auf das Heizkraftwerk Dresden-Mitte
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Typprüfungsmessung für Einzelraumfeuerstätten nach VDI 4207 gemäß 1.BImSchV
Typprüfungsmessung für Einzelraumfeuerstätten nach VDI 4207 gemäß 1.BImSchV an vor 2010 errichteten Holz- oder Kohlefeuerstätten

gesetzlicher Hintergrund nach 1.BImSchV

Wer eine Feuerstätte für feste Brennstoffe betreibt, die vor März 2010 errichtet wurde, sollte bald handeln, sonst droht seinem Kaminofen, Kamineinsatz oder Kachelofen mit Heizeinsatz Ende 2024 womöglich das Aus. Die "Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (kurz: 1. BImSchV) besagt, dass häusliche Einzelraum-Feuerstätten, deren Einbau bis einschließlich 21. März 2010 erfolgte, nur dann nach dem 31.12.2024 weiter betrieben dürfen, wenn diese die darin festgelegten Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub einhalten. Für Feuerstätten, die vor 1995 errichtet wurden, endete die Übergangsfrist bereits am 31.12.2020. Wenn es für Ihren Ofen keine vom Ofenhersteller veröffentlichte Typprüfungsunterlagen gibt, z.B. in der HKI-Datenbank , Sie Ihren Kamin oder Kachelofen mit Heizeinsatz behalten möchten und dieser noch in einem technisch einwandfreien Zustand ist, gibt es die Möglichkeit, einer entsprechenden Vor-Ort-Messung durch einen dafür qualifizierten Schornsteinfeger. Wenn der Schornsteinfeger mit der zu protokollierenden Messung, die Einhaltung der am März 2010 geltenden Emissionswerte • Staubkonzentration im Abgas bis maximal 0,15 g/m³, • Kohlenmonoxidkonzentration bis maximal 4 g/m³ nachweisen kann, steht einem Weiterbetrieb Ihrer Feuerstätte nichts entgegen.

Typprüfungsmessung für Einzelraumfeuerstätten nach VDI 4207 gemäß 1.BImSchV

Wir als ELBTAL Schornsteinfeger sind entsprechend qualifiziert und dürfen diese „Messungen durch einen Schornsteinfeger“ anbieten. Aus der Erfahrung heraus ist mindestens eine vorherige Feuerstättenreinigung notwendig und vielfach auch eine Erneuerung von Türdichtungen etc., so dass es von uns verschiedene Komplettangebote für diese Messung nach 1.BImSchV durch den Schornsteinfeger gibt. Sie wünschen eine Beratung oder ein individuelles Angebot , so kontaktieren Sie uns gern. Bei Kaminöfen, Raumheizern etc. ist diese Messung durch den Schornsteinfeger ebenfalls möglich und wird auch auf Grund der stark gestiegenen Anschaffungskosten derzeit von vielen Betreibern nachgefragt.